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Status Goliath Alufelge 9,5x22 Zoll ET25 Offroad Felge gloss black Dodge Ram 1500 ab 2019

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585,10 €
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Artikelnummer: KTSTAGO952225002BG-DRA119
Status Goliath Offroad Felge in 9,5 x 22 Zoll ET25 in glanz schwarz für den Dodge Ram 1500 ab Baujahr 2019
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Offroad und Zubehör Leichtmetallrad STATUS Goliath Alufelge in 9,5 x 22 Zoll ET25 mit schwarz glänzender Oberfläche für den Dodge Ram 1500 ab Baujahr 2019

STATUS Alloy Wheels sind jetzt auch für Ihren Dodge Ram 1500 erhältlich. Herausragendes Design und eine wirklich hohe Festigkeit erlauben Ihnen auch harten Offroad Einsatz mit diesen Rädern. Eine besonders robuste Beschichtung sorgt für langanhaltende und gut geschütze Oberflächen an Ihren Rädern. 

Bitte beachten Sie:

Bei diesem Produkt handelt es sich nicht um ein Dodge Originalteil! Die angebotenen Produkte sind Zubehörteile!

 

passend für: 

Dodge Ram 1500 ab Baujahr 2019

Modelle: 

alle

Felgendurchmesser:

22 Zoll

Lochkreis:

6/139,7mm

Felgenbreite:

9,5 Zoll

Einpresstiefe:

25mm

TÜV Gutachten:

TÜV Teilegutachten 

Oberfläche / Finish:

Beschichtung in: Glanzschwarz

Mittenbohrung / Zentrieringe:   

MB: 112,1mm / Zentrierringe 112,1mm / 77,8mm

Reifengrößen lt. Gutachten:

Reifen                         Reifenbezogene Auflagen             

Achse1:

295/45R22                  KA101
285/45R22                  KA101
305/40R22                  KA101
305/45R22                  KA101

Achse2:

295/45R22                  KA201
285/45R22                  KA201
305/40R22                  KA201
305/45R22                  KA201

allgemeine Auflagen: siehe unten *

Lieferumfang:

1 Felge mit Zentrierring und Radschrauben/Muttern

Auflagenhinweise


A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.

A02 Eine Einschraubtiefe von 0.8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0.8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.

A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofem diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die SonderFahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A04 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, zB. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind unter Zugrundelegung der Fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.

A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss.

A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage Villb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller. Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 Stvzo veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme

A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.

A13 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

KA101 An den Radhäusern der Vorderachse ist, sofem serienmäßig nicht vorhanden, durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

KA201 An den Radhäusern der Hinterachse ist, sofer serienmäßig nicht vorhanden, durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).

R016 Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.

RB Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.

V01 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengroßen (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39. § 57 Stvzo) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

 

Alle Fotos, Bilder und Abbildungen sowie die Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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