Wildcampen, was zählt dazu und was erwartet mich im Zweifelsfall?

Mitsubishi L200 mit Gordigear Dachzelt-1Wildcampen ist in Deutschland nicht gestattet. Doch was genau ist Wildcampen eigentlich? Ist es nicht genau das, warum man sich ein Dachzelt zulegt? Anhalten mit dem Fahrzeug wo es einen hintreibt, das Zelt ausfalten und unabhängig in der Natur übernachten? Mit einem Dachzelt auf dem eigenen Auto, wird der eigene fahrbare Untersatz zum Wohnmobil. Autark, unabhängig und frei. Das ist es was es sein sollte. Aber wie bei allem was Spaß macht, hat der Gesetzgeber etwas dagegen. Um die genauen Grenzen zu kennen, sollte man sich ein wenig mit dem Thema beschäftigen. 

 

 Was genau ist Wildcampen eigentlich in den Augen des Gesetzes?

Als Wildcamping, als wildes campen, wird das Übernachten von Personen in mobilen Unterkünften wie Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen abseits von extra dafür ausgewiesenen Campingplätzen und Stellplätzen betrachtet. 

Nach dieser Definition ist der Sinn eines Dachzeltes schon fast als Ausrüstung zum Wildcampen zu betrachten. Doch ganz so extrem ist es nicht, es gibt Schlupflöcher und Ausnahmen. 

Wo kann man nun Wildcampen, und wo lässt man es besser sein?

Wie oben bereits erwähnt, ist das Wildcampen oder auch wild zelten in Deutschland generell nicht gestattet. Ausgewiesene Natur- und Waldschutzgesetze gestatten in der Regel das Betreten, teilweise auch Befahren und das Verweilen in der freien Natur. Bei Fragen zum Campen oder Übernachten allgemein, halten sie sich in den Regelungen zumeist sehr bedeckt und aber keine ausdrückliche Erlaubnis zum Übernachten. Wo man besser nicht Wildcampen sollte, sind auf jeden Fall ausgewiesene Naturschutzgebiete. Hier können wirklich empfindliche Strafen drohen. In anderen europäischen Ländern sind die Regelungen teilweise anders. Dazu kommen wir im unteren Teil des Beitrages noch gezielt.

Was kann mich im Zweifelsfall erwarten, wenn ich beim Wildcampen erwischt werde?

Um diese Frage zu beantworten, ziehen wir am Besten den Bußgeldkatalog in seiner aktuellen Fassung zu Rate. Der Bußgeldkatalog sieht für wildes Campen in ausgewiesenen Schutzgebieten (zum Beispiel Naturschutzgebieten) folgende Bußgelder vor:

  • Wildcampen bis zu 10 Tage - Bußgeld 16 bis 512 Euro
  • Jeder weitere Tag kann weiterhin mit teurem Bußgeld belegt werden - Bußgeld je weiteren Tag 8 bis 103 Euro

Das sind nicht gerade kleine Beträge. Da sollte man besser genau überlegen ob es das Wert ist, im Naturschutzgebiet sein Zelt aufzuschlagen. 

Besonderheiten zum Wildcampen auf oder bei Privatgrundstücken 

Privatgrundstücke stellen in sofern eine Besonderheit dar, als das Sie dort entweder nichts dürfen oder alles was der Eigentümer Ihnen erlaubt. Mit Erlaubnis des Eigentümers dürfen Sie dort campen, zelten und nächtigen. Oftmals ist die Suche nach dem Grundstückseigentümer nicht ganz einfach, dennoch haben wir so schon an den schönsten Plätzen gestanden.

 Wildcampen im europäischen Raum, was geht, was geht nicht...

Wie schon in Deutschland zu sehen ist, sind die Regelungen nicht einfach und auch bei weitem nicht einfach zu überblicken. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze, eine einheitliche Regelung gibt es leider nicht. Teilweise sind selbst regional noch erhebliche Unterschiede in den Regelungen zu finden. Wir können hier nicht alles erläutern, das würde den Rahmen sprengen, die wichtigsten Fakten müssen ausreichen. Die wichtigsten Eckpunkte zum Wildcampen in europäischen Ländern möchten wir Euch deswegen hier kurz auflisten. 

Beginnen wir im hohen Norden, Wildcampen in Nordeuropa, Nordosteuropa und Skandinavien

Norwegen, Schweden und Finnland, Skandinavien wird von vielen als Paradies der Wildcamper angesehen. Das Jedermannsrecht erlaubt dort wildes Campen sogar auf Privatgrund. Sicher mit einigen Einschränkungen und es sind Regeln zu beachten, dennoch ist es grundsätzlich erlaubt. Anbei ein paar Regeln die Sie je nach Land in Nordeuropa und Skandinavien beachten sollten:

  • Schweden: Durch das Jedermannsrecht ist das Campen in der Natur und am Strassenrand gesttatet. Privatgrund ist problematisch, wenn es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Naturparks oder ähnliches können anderweitige Regelungen ausgeben, dort bitte direkt vor Ort informieren. 
  • Norwegen: Wildcampen ist in Norwegen weit verbreitet und auch üblich. Auch in Norwegen, ist wie in Schweden, das Campen in freier Wildbahn und am Strassenrand erlaubt. Wenn es sich um uneingezäunten Privatbesitz handelt, sollte man sich (je nach Quelle etwas abweichend) etwa 100 bis 150 Meter von Wohngebäuden und Siedlungen fernhalten. Auch bei der Aufenthaltsdauer sind leider verschieden lautende Aussagen zu finden, so ist von maximal zwei, an anderer Quelle von maximal drei Nächten Verweildauer auszugehen. Im Zweifelsfall raten wir zu dem größeren Abstand und der geringeren Verweildauer am selben Ort.
  • Finnland: In Finnland verhält es sich dank des Jedermannsrechtes ähnlich. Hier gilt nur anzumerken, dass Wildcampen gebräuchlich ist. Wir haben auf unseren Reisen viele frei zugängliche Stellplätze und teilweise fertige Feuerstellen vorgefunden. Sogar in ausgewiesenen Naturparks sind entsprechende Spots zu finden.  
  • Dänemark: Dänemark stellt trotz des grundsätzlichen Verbotes des Wildcampens eine gesonderte Betrachtung zu. In Dänemark gibt es sogenannte Naturlagerplätze, auf denen ausserhalb von ausgewiesenen Campingplätzen gecampt werden darf. Einige dieser Plätze verfügen sogar über einfache sanitäre Einrichtungen und Wasseranschluss. Ebenso gibt es in Dänemark ausgewählte freigegebene Wälder in denen frei gezeltet werden darf, hier ist jedoch offenes Feuer ausser in dafür vorgesehenen Feuerstellen nicht zulässig. Auch sind hier Aufenthaltsdauer und Campgröße begrenzt. Es dürfen nur maximal zwei kleine Zelte nebeneinander aufgebaut werden, die Verweildauer ist auf 24 Stunden an einem Ort begrenzt. 
  • Estland: In Estland ist das Wildcampen grundsätzlich erlaubt. Hier ist jedoch bei Privatgrundstücken Vorsicht geboten, da regional teilweise andere Regelungen gelten. Auch in Nationalparks darf in Estland nicht gecampt werden. 
  • Lettland und Litauen: Ähnlich wie in Estland ist das Wildcampen in Lettland und in Litauen grundsätzlich gestattet. Privatgrundstücke sind hier jedoch ohne Einverständnis des Grundstückseigentümers zu meiden. In Nationalparks gelten die Regelungen des jeweiligen Nationalparks. Die meisten Nationalparks untersagen jedoch das Campen auf nicht ausdrücklich dafür ausgewiesenen Campingplätzen. 
  • Island: In Island ist das Wildcampen nicht gestattet. Dafür weist Island Campingflächen oder Campingplätze aus, die fast keine bis keine Infrastruktur bieten, was einem wilden Campen sehr nahe kommt. Auf Privatgrundstücken kann mit Einverständnis des Grundstückseigentümers übernachtet werden. 

dachzelt camping wild l200

Weiter gehts, wir bleiben im Norden... Wildcampen im Nordwesten, Großbritannien, England, Schottland und Irland

In Großbritannien gibt es keine einheitliche Regelung zum Wildcampen. England, Wales und Schottland haben unterschiedliche Gesetzgebungen in Bezug auf das Übernachten in der freien Natur.

  • England, Wales und Irland: Das Wildcampen ist grundsätzlich nicht gestattet und wird auch nicht geduldet. Die einzige Möglichkeit in England, Irrland und Wales abseits der Campgrounds zu übernachten, ist auf Privatgrundstücken mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers. Hier haben wir bisher nur gute bis sehr gute Erfahrungen gemacht und empfehlen jedem, scheut Euch nicht zu fragen, die Menschen sind gegenüber dem Campen sehr aufgeschlossen. 
    In Irland ist zudem das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen gestattet. Die Aufenthaltsdauer darf jedoch eine Nacht nicht übersteigen. 
  • Schottland: In Schottland ist das Wildcampen erlaubt. Ein einheitlicher Verhaltenskodex regelt was man darf und was nicht. Dieser Scottish outdoor access code ist verbindlich. Auch in Schottland unterliegen Nationalparks unter Umständen eigenen Regelungen. 

Wildcampen im Westen Europas

Der Westen Europas ist eigentlich kein gutes Terrain für wildes Camping. Fast überall ist Wildcamping in Westeuropa verboten, dennoch sind einige sehr schöne Touren in Westeuropa möglich und zum Übernachten in der Natur, finden sich Wege die Verbote zu umgehen...

  • Belgien: Das Wildcampen ist generell verboten. Es ist jedoch möglich auf Rastplätzen und Parkplätzen für 24 Stunden zu Übernachten. Bei Autobahnraststätten empfiehlt es sich nachzufragen, da die Regelungen nicht einheitlicher Natur sind. Wie auch in den Niederlanden, sind in Belgien teilweise die "Paalkamperen" - Zeltmöglichkeiten vorzufinden. Das bedeutet, es steht ein Pfahl mit Hinweisschild, das im direkten Umfeld dieses Pfahles gecampt werden darf. Genauere Informationen zu Größe und Dauer sind im entsprechenden Fall dem Hinweisschild am Pfahl zu entnehmen. Hier gelten besondere Regeln, je nach Pfahl darf nur 1 bis 3 Tage verweilt werden. Offenes Feuer ist bei den Pfahlcamping Arealen untersagt. 
  • Niederlande: Das Wildcampen ist auch in den Niederlanden verboten. Abseits der ausgewiesenen Zeltplätze bleibt wieder nur der Pfahl. In den Niederlanden sind  teilweise die "Paalkamperen" - Zeltmöglichkeiten vorzufinden. Das bedeutet, es steht ein Pfahl mit Hinweisschild, das im direkten Umfeld dieses Pfahles gecampt werden darf. Genauere Informationen zu Größe und Dauer sind im entsprechenden Fall dem Hinweisschild am Pfahl zu entnehmen. Hier gelten besondere Regeln, je nach Pfahl darf nur 1 bis 3 Tage verweilt werden. Offenes Feuer ist bei den Pfahlcamping Arealen untersagt. 
  • Frankreich: Das Wildcampen ist verboten. Es wird auch gerade in Frankreich streng kontrolliert. Diese Kontrollen beschränken sich nicht nur auf touristische Gebiete. Die Bußgelder sind nicht gerade klein. In Frankreich sind wir in den vergangenen Jahren dennoch gerade in touristischen Regionen auf Hinweisschilder gestoßen, das wildes Campen möglich ist. Dazu muss man sich im Rathaus einfinden um eine Liste mit wilden Campingmöglichkeiten im näheren Umfeld zu erhalten. 
  • Spanien: In Spanien ist das wilde Campen per Gesetz nicht untersagt. Es gibt Grauzonen und Ausnahmeregelungen. Im Zweifelsfall an die zuständige Gemeinde oder Polizeistation wenden. Wir empfehlen dort lieber Privatgrund zu finden und sich mit dem Besitzer zu einigen. Besonders im ländlichen Raum ist das in Spanien nicht sonderlich schwer. In Nationalparks in Spanien ist Wildcampen untersagt.
  • Schweiz: In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung zum Wildcampen. Je nach Kanton können unterschiedliche Regelungen gelten. Naturschutzgebiete und Wildschutzparks sind tabu. Dagegen ist oberhalb der Baumgrenze, auf alpinen Weiden das Campen relativ unproblematisch. Auch hier raten wir im Zweifelsfall, den Grundstückseigentümer zu kontaktieren. 

Wildcampen in Europas Osten, Süden und Südosten

Auch hier ist nirgends mit einheitlichen Regelungen zu rechnen. Aus diesem Grund haben wir auch für Europas Osten, Südosten und Süden die Besonderheiten je nach Land aufgeführt soweit sie uns bekannt sind. 

  • Polen: In Polen ist das Wildcampen verboten und wird in den Touristengebieten auch kontrolliert. Bußgelder bis zu 150 Euro sind keine Seltenheit in touristischen Gebieten. Abseits der Touristengebiete sind uns bisher keine Kontrollen unter gekommen. Auch in Polen empfiehlt sich dennoch den Grundstückseigentümer zu kontaktieren, wir haben nur positive Erfahrungen auf diesem Wege gemacht. 
  • Italien: Das wilde Campen ist verboten. Es wird streng kontrolliert, auch ausserhalb von Touristengebieten. Die Bußgelder sind sehr hoch. In Italien empfiehlt sich grundsätzlich auf Privatgrundstücke auszuweichen und die Erlaubnis des Landbesitzers einzuholen. 
  • Albanien: In Albanien ist Wildcampen fast überall erlaubt. Nationalparks und Naturschutzgebiete stellen hier eine Ausnahme dar. In Albanien darf auch auf öffentlichen Parkplätzen eine Nacht übernachtet werden. 
  • Kroatien: Wer in Kroatien wild campen möchte, muss sich die Zustimmung vom Ortsamt oder der örtlichen Polizeistation einholen. In den seltensten Fällen wird das Ansinnen abgelehnt. Man steht dem Thema sehr aufgeschlossen gegenüber. Auf Privatgrundstücken ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers notwendig. 
  • Rumänien: Grundsätzlich ist das Wildcampen in Rumänien verboten. Wer jedoch die Zustimmung der örtlichen Polizeistation oder des Ortsamtes hat, darf sich für einen begrenzten Zeitraum in der Natur niederlassen. 

Wir hoffen Euch mit unseren Erfahrungen etwas weiter geholfen zu haben. Diese Erfahrungen sind natürlich nicht rechtsverbindlich, denn die Gestezeslage ist viel zu undurchsichtig um hier einheitlich Auskunft zu geben. Wenn wir etwas vergessen haben oder Ihr Anregungen zur Vervollständigung für uns habt, so kontaktiert uns gern über die Kontakfunktion der Seite. 

Paalkamperen

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Ktec-Design ist seit 1999 im Bereich der individuellen Fahrzeugveredelung tätig. Neben der Modifikation von Fahrzeugen liegt unser Hauptaugenmerk auf der Entwicklung und Fertigung von Tuning und Stylingparts aus kalthärtenden Kunststoffen, sowie dem Vertrieb von Zubehör und Offroad Produkten für Pick Ups und Geländefahrzeuge. Mit dem Vertrieb von Stylingprodukten, wie Scheinwerfermasken, Rückleuchtenrahmen oder Lufthutzen, Fahrwerkskomponenten von Stossdämpfern über Lenkungsdämpfer bis hin zu Komplettfahrwerken, Edelstahlzubehör vom Frontbügel bis zum Trittbrettsatz oder Satz Schwellerrohre, Beleuchtungstechnik wie Rückleuchten, Zusatzscheinwerfer, Tagfahrleuchten, LED Lightbars und weiteres Zubehör. Heute ist KTEC-Shop einer der größten Anbieter für Offroad und Zubehör für Pick Up Fahrzeuge.

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